Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich; Ausschluss fremder Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung, Wartung und den Einsatz von Verkehrssicherungseinrichtungen (z. B. Verkehrszeichen, Absperrmaterialien, Lichtsignalanlagen etc.) sowie für Verkehrssicherungsleistungen zwischen dem Unternehmen Trafficcare Verkehrssicherung (nachfolgend: „wir“) und dem als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelnden Kunden (nachfolgend: „Kunde“).
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Allgemeine Bestimmungen für sämtliche Verträge
2.1. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt, Änderungen
a) Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage ab Ausstellungsdatum verbindlich.
b) Der Vertrag gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Kunde unsere Leistungen widerspruchslos in Anspruch nimmt oder wir mit seinem Einverständnis mit der Leistung beginnen.
c) Sollte sich nach Abgabe unseres Angebots ein wesentlicher Irrtum oder Rechenfehler herausstellen, kann die benachteiligte Partei binnen zwei Wochen nach Kenntnis zurücktreten. Gesetzliche Anfechtungsrechte bleiben unberührt.
d) Können wir aufgrund ausbleibender oder unzureichender Selbstbelieferung unsere Leistungen dauerhaft nicht wie vereinbart erbringen, behalten wir uns einen Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde wird unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
e) Entsprechendes gilt im Falle höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer Leistungshindernisse, sofern diese nicht von uns zu vertreten sind.
f) Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags – auch dieser AGB – bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch eine vertretungsberechtigte Person.
2.2. Preise
a) Unsere Preise basieren auf den bei Angebotserstellung bekannten Auftragsdaten. Sie verstehen sich ab unserem Firmensitz, zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht und Versicherung.
b) Für den Fahrzeugeinsatz berechnen wir nach Kilometersatz oder Pauschale laut gültiger Preisliste.
c) Auf- und Abbautage sowie Anlieferungs- und Rückgabetage gelten abrechnungstechnisch als volle Tage – ausgenommen, das Material kann noch am selben Tag anderweitig eingesetzt und abgerechnet werden.
d) Notwendige Auslagen werden dem Kunden weiterbelastet – es sei denn, sie sind nicht vertretbar oder vom Kunden nicht gedeckt.
e) Zusätzliche, unvorhersehbare Kosten, die nicht von uns zu vertreten sind, können weiterberechnet werden.
f) Kosten für Netzanschlüsse am Aufstellort trägt der Kunde.
g) Reguläre Arbeitszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden mit Zuschlägen gemäß Preisliste berechnet.
h) Sofern wir die Verkehrssicherungspflicht übernehmen, stellen wir den dadurch entstehenden Aufwand gemäß Preisliste in Rechnung.
2.3. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erfolgt der Zugang der Rechnung später als sieben Tage vor Fälligkeit, verlängert sich die Frist auf sieben Tage nach tatsächlichem Zugang.
b) Bei längerfristigen Verträgen dürfen wir Zwischenabrechnungen stellen.
c) Skonti und Sicherheitseinbehalte sind ohne unsere Zustimmung unzulässig.
d) Wir dürfen Vorauszahlungen oder Sicherheiten in Höhe des gesamten Miet- oder Leistungspreises verlangen.
e) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 10 % p.a. Zusätzlich fallen Mahnspesen in Höhe von 10 € an. Weitere Schäden behalten wir uns vor.
f) Bei Neukunden und bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden dürfen wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten fordern und sämtliche offenen Forderungen sofort fällig stellen.
2.4. Lieferzeiten
Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und beginnen mit Auftragsbestätigung und Klärung aller Details.
2.5. Versand / Abholung
Versandart wählen wir, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abholer müssen sich mit amtlichem Lichtbildausweis identifizieren.
2.6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit dem Versand bzw. mit Verlassen unseres Betriebs auf den Kunden über – auch bei frachtfreier Lieferung.
2.7. Ladungssicherung bei Abholung
Der Abholer ist für die Sicherung der Ladung sowie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Wir übernehmen keine Verladeverpflichtung. Der Kunde stellt erforderliche Sicherungsmittel. Für Schäden infolge unsachgemäßer Ladungssicherung haften wir nicht.
2.8. Haftung
a) Für einfache Fahrlässigkeit haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten für Kardinalpflichten.
b) Bei Fahrlässigkeit bei Kardinalpflichten haften wir nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
c) Keine Haftung bei entgangenem Gewinn oder indirekten Schäden.
d) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
e) Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
2.9. Aufrechnung, Abtretung
a) Wir können mit Gegenforderungen aufrechnen und Forderungen abtreten.
b) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder diese abtreten.
2.10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Firmensitz, sofern nicht anders vereinbart.
3. Sonderregelungen für Mietverträge (Gebrauchsüberlassung)
3.1. Kündigung
a) Ordentliche Kündigung bei unbefristeten Mietverträgen ist mindestens 8 Tage vor Abbautermin zu erklären.
b) Fristlose Kündigung durch uns ist insbesondere möglich bei:
- unberechtigter Weitergabe der Mietsache an Dritte
- erheblicher Gefährdung der Mietsache
- unterlassener Mängelbehebung trotz Fristsetzung
3.2. Kosten und Rückgabe
a) Mietpreise verstehen sich exklusive Anlieferung und Einrichtung. Anfahrten und Montage werden separat berechnet.
b) Bei verspäteter Rückgabe trägt der Kunde die weiteren Mietkosten – es sei denn, wir sind verantwortlich.
c) Beschädigte oder verschmutzte Rückgaben werden gereinigt, instand gesetzt oder bei Totalschaden ersetzt. Der Kunde kann nach Zahlung die ausgetauschten Teile abholen.
3.3. Gewährleistung
a) Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar, sofern keine Funktionsbeeinträchtigung besteht.
b) Es gelten die VDE-Vorschriften.
c) Schadenersatz bei anfänglichen Mängeln nur bei unserem Verschulden.
d) Wir leisten Nacherfüllung durch Austausch oder Reparatur. Erst bei Fehlschlag sind Rücktritt oder Mietminderung möglich.
e) Für Schadensersatzansprüche gelten die Haftungsregelungen gemäß Ziffer 2.8.
f) Gewährleistungsrechte sind nicht übertragbar.
3.4. Genehmigungen, Netzanschlüsse
a) Behördliche Genehmigungen beschafft der Kunde auf eigene Kosten.
b) Netzanschlüsse stellt der Kunde bereit und trägt die laufenden Kosten.
3.5. Sorgfaltspflichten
a) Der Kunde trägt das Risiko für Verlust und Schäden während der Mietzeit.
b) Die Mietsache ist sorgfältig zu behandeln und ggf. durch den Kunden zu warten. Schäden sind sofort zu melden.
c) Betriebsstörungen sind umgehend zu melden. Kosten trägt der Kunde, sofern er verantwortlich ist.
3.6. Dritte
a) Keine Weitergabe oder Überlassung der Mietsache an Dritte ohne unsere Zustimmung.
b) Bei Pfändungen oder Zugriffen Dritter hat uns der Kunde sofort zu informieren und den Dritten über unser Eigentum zu unterrichten.
4. Sonderregelungen für Verkehrssicherungsleistungen
4.1. Verkehrssicherungspflicht
a) Soweit nicht ausdrücklich übernommen, bleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Kunden. Kontrollintervalle sind abzustimmen.
b) Änderungen an Sicherungseinrichtungen erfolgen ausschließlich durch uns und ggf. nach behördlicher Bestätigung.
c) Störungen sind unverzüglich zu melden. Kosten trägt der Kunde, wenn er dafür verantwortlich ist.
4.2. Preise
Leistungen werden nach gültiger Preisliste abgerechnet. Zusatzkosten (z. B. Genehmigungen, Abnahmen, Planungsunterlagen) werden gesondert berechnet.
4.3. Sonstiges
a) Trafficcare Verkehrssicherung ist berechtigt, die übernommenen vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen.
b) Für Elektroerzeugnisse gelten die einschlägigen Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE), soweit sie für die Sicherheit der Leistungen und Lieferungen relevant sind.
5. Schlussbestimmungen
a) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Trafficcare Verkehrssicherung und dem Kunden, die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
b) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten Düren. Trafficcare Verkehrssicherung ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Stand: 09.07.2025 – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trafficcare Verkehrssicherung
`-Tags eingeschlossen, was Standard für Textabsätze ist und das Styling (Zeilenhöhe, Abstände) Ihrer Website übernehmen sollte. * **`ul` und `li` (Listen):** Für Aufzählungen (wie unter 3.1.b Kündigung) habe ich eine ungeordnete Liste (`
- `) mit Listenelementen (`
- `) verwendet. Dies sollte auch dem Stil Ihrer Website entsprechen.